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7.1
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Schadensersatzansprüche gegen S-TEC sind, gleich aus welchem
Rechtsgrund (z. B. Gewährleistung, positive Vertragsverletzung, Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten, außervertragliche Haftung), insbesondere auch
für indirekte und Folgeschäden, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß
gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder Leitender
Angestellter von S-TEC und in den Fällen, in denen nach
Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten
Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen zugesicherter
Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den
Auftraggeber gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, abzusichern.
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