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Anbieter und Verantwortlicher für die Inhalte und Gestaltung der Seiten ist die S-TEC GmbH.

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Adressdaten:

S-TEC GmbH
Kampweg 1
D-21035 Hamburg

Tel: 0180 5/477 227 (Informationen, Support)
(14ct/min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42ct/min, Vodafone AG)

Tel: +49(0)40/24 18 96-24 (Vertrieb)
Fax: +49(0)40/73 93 11-71

E-Mail Adresse: info@scanmedia.net
Internet: http://www.stec-hh.com
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Lutz Kahnfeld, Frank Halveland

Handelsregister:
Amtsgericht Hamburg, HR B 52345

Sitz der Gesellschaft: Hamburg

USt.-ID: DE156378886

WEEE-Reg.-Nr.: DE 46256969

Web-Design und Umsetzung: S-TEC GmbH
Firmenprofil:

Die Firma S-TEC GmbH wurde am 03.01.1993 in Hamburg gegründet.

Die Aktivitäten des Unternehmens umfassten bei Gründung zunächst die Entwicklung und Durchführung von Dienstleistungen in den Bereichen Archivierung von Buchhaltungsunterlagen, Akten, Eingangsbelegen etc. Hinzu kamen die Beratung, die Installation, die Schulung und der Vertrieb von Archivierungssystemen.

Im Laufe der ersten Jahre wurde dazu übergegangen, neben der Archivierungsdienstleistung und dem Systemvertrieb auch komplexe Datennetze auf der Grundlage von Novell beim Kunden zu installieren. Dieses hatte zur Folge, dass eine selbständige Geschäftsstelle in Berlin eröffnet wurde.

Bereits im Jahre 1996 erreichte der Umsatzanteil im Vertrieb von EDV-Systemen ca. 70%. Daher entschloss sich die Geschäftsführung, die Entwicklung und den Vertrieb von EDV-Systemen weiter zu forcieren und die in diesem Bereich gesammelten Erfahrungen auch dem Endkunden zur Verfügung zu stellen. Es entstand daraufhin ein Ladengeschäft in Hamburg-Bergedorf und es wurden weitere Mitarbeiter eingestellt, um den Service am Kunden und die gesamte Abwicklung innerhalb des Unternehmens zu verbessern.

Gegen Ende des Jahres 1996 wurden die beiden Geschäftsstellen zusammengelegt, um eine bessere Abwicklung zu gewährleisten. Dies wurde durch eine vorherige Erweiterung der Büroräume in Hamburg-Bergedorf ermöglicht. Von nun an gingen alle Aktivitäten im Endkundenvertrieb sowie auch im Gewerbekundenvertrieb von Hamburg-Bergedorf aus. Die Tätigkeiten der S-TEC GmbH konzentrierten sich auf den Vertrieb von EDV-Systemen, Notebooks, EDV-Schulungen, Netzwerkinstallationen (Novell und Windows NT), sowie Internet-Services, Support und Dienstleistungen.

Im Jahre 1997 erweiterte die S-TEC GmbH ihre Produktpalette im Bereich der Netzwerktechnologie. Das Unternehmen übernimmt nun auch komplexere Verkabelungsaufträge mit der Installation der dazugehörigen, aktiven Netzwerkkomponenten. Im Bereich der Unternehmensnetzwerke bietet die Firma S-TEC seitdem ihren Kunden das komplette Leistungsspektrum eines Full Service Providers.

1998 wurde das Leistungsportfolio um die Entwicklung, die Weiterentwicklung bzw. die Anpassung und den Vertrieb betriebswirtschaftlicher Software erweitert. Die Firma S-TEC GmbH entschied sich für eine Partnerschaft mit der Firma Lexware GmbH & Co. KG, einer Tochtergesellschaft des Haufe Verlages.

Durch kontinuierliche Weiterentwicklung aller Geschäftsbereiche wurde in den folgenden Jahren die Marktposition der S-TEC GmbH stabilisiert und ausgebaut. Da in Folge dieses Wachstums weitere Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen wurden, entstand der Bedarf nach größeren Geschäftsräumen. Im Oktober 2001 verlegte die Firma S-TEC ihren Sitz in ein eigenes Firmengebäude am Kampweg. Der Fertigungs- und Werkstattbereich wurde dabei stark erweitert, um auch größere Projekte effektiver und schneller abwickeln zu können. Der neue Standort schaffte mehr Raum für alle Geschäftsbereiche und die Integration neuer Abteilungen.

Zu diesen neuen Abteilungen gehörte vor allem der Bereich der Anwendungsentwicklung. Die Wurzeln dieser Abteilung liegen im Bereich der kaufmännischen Anwendungssysteme. Zunächst wurden dort vor allem Anpassungen und Ergänzungen zu betriebswirtschaftlichen Lösungen programmiert. Auch die Entwicklung von Schnittstellen zur Anbindung von Prozesssteuerungen spielte eine wichtige Rolle. Mit zunehmender Erfahrung konnte ab dem Jahr 2000 dazu übergegangen werden, im Kundenauftrag auch komplexere Programmentwicklungen zu realisieren. Aufgrund der starken Kundennachfrage und dem damit verbundenen wachsenden Umsatzanteil entschloss sich die Geschäftsführung, die Anwendungsentwicklung in eine eigenständige Abteilung zu überführen und als strategischen Kerngeschäftsbereich weiter zu entwickeln. Als Konsequenz dieser Entscheidung wurde bereits am 01.01.2002 die Geschäftsstelle Wittenburg der S-TEC GmbH als zentraler Standort für die Entwicklungsabteilung gegründet. Neben der Weiterführung und dem Ausbau der bisherigen Dienstleistungen in der Anwendungsentwicklung liegt der Fokus jetzt auch auf der Entwicklung eigener Produkte und Lösungen, z. B. im Bereich GPS-gestützter Systeme für das Fahrzeugmanagement.

Die S-TEC GmbH beschäftigt zur Zeit insgesamt 24 festangestellte Mitarbeiter und 1 Auszubildende. In der Geschäftsstelle Wittenburg sind 4 Mitarbeiter tätig.

Datenschutzbestimmungen:

Hiermit gewährleistet die S-TEC Gesellschaft für Archivierungstechnik mbH ("S-TEC"), dass die geltenden gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf den Datenschutz im Internet, insbesondere Anforderungen des EU-Rechts erfüllt werden.
Diese Aussage bezieht sich auf die gesamte Web-Site und sämtliche darin enthaltenen Datenanforderungen. S-TEC hat die folgenden Richtlinien für den Umgang mit Kundendaten erstellt, die als Basis für unser Kundenverhältnis dienen. Jegliche Änderung wird unverzüglich auf dieser Seite bekannt gegeben.

Welche Informationen sammelt/speichert S-TEC?
Über unsere Web Seiten erfassen wir grundsätzlich keine personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Anschriften, Email-Adressen, Telefonnummern, etc.) von Ihnen, es sei denn dass Sie uns diese Daten freiwillig und vor deren Speicherung zur Verfügung gestellt haben.

Zu welchen Zwecken werden Informationen gespeichert und verwendet?
Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zu den Ihnen bekannt gegebenen Zwecken, d.h. in aller Regel zur Bearbeitung von Aufträgen sowie zur Gewährung von Zugang zu bestimmten Informationen oder Angeboten gespeichert und verwendet.

Darüber hinaus verwendet S-TEC Ihre personenbezogenen Daten gegebenenfalls dazu, Ihnen einen effizienten Kundenservice anzubieten, die Web-Seite und diesbezügliche Produkte oder Dienste von S-TEC zu verbessern und die Nutzung der Web-Seite zu vereinfachen; dadurch stellen wir auch sicher, dass dieselben Informationen nicht wiederholt eingegeben werden müssen.

Was geschieht mit diesen Informationen?
S-TEC wird Ihre personenbezogenen Daten vertraulich behandeln. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie ihr Einverständnis zur Speicherung jederzeit frei widerrufen können. Sofern hierzu im Einzelfall keine Kontaktadresse angegeben sein sollte, können Sie dies auch unter Nutzung der am Anfang dieser Seite angegebenen Email-Adresse tun. An die Email-Adresse, die bei der Registrierung ihrer personenbezogenen Daten angegeben wird, werden auf Wunsch firmen- und produktbezogene Information versendet (Versionsneuheiten, Update-Möglich- keiten, usw.). Ist dieser Service von Ihnen nicht mehr erwünscht, wird der entsprechende Eintrag vollständig und unverzüglich aus der Datenbank entfernt.

Wer hat Zugang zu den Daten?
S-TEC gibt Kundendaten grundsätzlich nicht an Dritte weiter.

S-TEC stellt sicher, dass bei der Speicherung und Verwendung von Kundendaten zumutbare technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen getroffen und eingehalten werden.

S-TEC verweist gelegentlich auf die Web-Seiten Dritter. Obwohl S-TEC diese Dritten sorgfältig aussucht, kann S-TEC keine Verantwortung für Inhalte und die Datensicherheit von Web-Sites Dritter übernehmen.

S-TEC übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Inhalte unserer Web-Seiten jederzeit korrekt, vollständig und auf dem neuesten Stand befindlich sind.

Nähere Auskünfte/Kommentare können Sie unter der am Anfang dieser Seite aufgeführten E-Mail-Adresse erhalten/geben.

Nutzungsbedingungen:

Geltung
Bei jeder Nutzung unserer Internetseiten finden diese Nutzungsbedingungen Anwendung.
Für Kaufverträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gelten daneben und vorrangig unsere Allgemeinen Verkaufbedingungen (Verbraucher), mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen (Unternehmer).
Sämtliche auf unseren Internetseiten zur Verfügung gestellten Informationen und Erklärungen sind unverbindlich.
S-TEC übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen, insbesondere werden keinerlei Garantien, Zusicherungen bestimmter Produkteigenschaften oder sonstige Rechtsansprüche begründet.
§ 434 Abs. 1, Satz 3 BGB wird ausgeschlossen. Selbstverständlich werden inhaltliche Fehler, soweit diese bekannt werden, unverzüglich korrigiert.
Auch werden von Zeit zu Zeit inhaltliche Änderungen bei unseren gedruckten Informationen vorgenommen, die mit unterschiedlicher Zeitverzögerung auch auf der Internetseite durchgeführt werden, was zur Folge hat, dass die Inhalte der Internetseiten teilweise nicht mehr aktuell sein können.
Informieren Sie sich deshalb bitte, über den jeweiligen Stand unserer Produktinformationen und die Lieferbarkeit einzelner Produkte ergänzend durch Rückfrage direkt bei S-TEC.
Zugängliche Informationen durch Links auf unseren Internetseiten, werden von uns nicht ständig kontrolliert, so dass wir nicht für deren Inhalt verantwortlich sind.
Links zu solchen Seiten, auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen Dritter werden nur zur Verfügung gestellt und bedeuten keine Billigung des Inhalts durch uns.

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Der Inhalt unserer Internetseiten ist urheberrechtlich geschützt. Es darf lediglich eine Kopie der auf dieser Internetseite vorgefundenen Information für Ihren persönlichen, nicht-kommerziellen internen Gebrauch heruntergeladen werden. Bilder, Logos, Graphiken, Text, oder Töne auf unserer Internetseiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch S-TEC kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht, heruntergeladen, übertragen oder auf sonstige Weise genutzt werden.
Soweit Produkt- und Firmennamen erwähnt werden, kann es sich um eingetragene Warenzeichen oder Marken handeln, deren unberechtigte Verwendung Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann.

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Wir verpflichtet uns, diese Informationen nicht an Dritte für weiterzugeben. Werden an S-TEC über diese Internetseite sonstige Daten oder Informationen ohne nähere Zweckbestimmung übermittelt, räumen Sie S-TEC das Recht ein, diese nach Belieben kommerziell oder nicht-kommerziell zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verändern, weiterzugeben oder zu veröffentlichen.

Haftung
Sollten Schäden durch die Nutzung dieser Internetseiten oder durch das Herunterladen von Daten entstehen, übernimmt S-TEC keine Haftung dafür.
Des weiteren haftet S-TEC nicht für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden, wie Datenverlust, Produktions- oder Systemausfälle, entgangenen Gewinn.
Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzt wurde.

Rechtsbezug
Die zwischen Ihnen und S-TEC durch die Nutzung dieser Internetseiten begründeten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, die aus der Nutzung dieser Internetseiten resultieren, ist Hamburg.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
S-TEC Gesellschaft für Archivierungstechnik mbH

1. Art und Umfang des Vertrages
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Lieferung von Hard- und Software sowie für die Nutzung der durch S-TEC gelieferten Software.
1.2 Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Vereinbarungen (Leistungsverzeichnis/Produktblatt) maßgebend. Bei Änderungen des Leistungsverzeichnisses/Produktblattes sowie bei anderen abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen - insbesondere auch bei widersprechenden Geschäftsbedingungen - ist eine schriftliche Zustimmung von S-TEC erforderlich.
1.3 Bei Beratungs- und Wartungsverträgen sind gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen.
2. Liefertermine/Ausführung des Vertrages
2.1 S-TEC ist an die von Ihr zugesandten Termine gebunden, sofern der Auftraggeber seine Leistungen und Mitwirkungspflichten nach den vertraglichen Vereinbarungen termingerecht erbringt. Gerät der Auftraggeber mit Leistungen oder Mitwirkungspflichten in Rückstand, so verlängert sich die Lieferfrist für S-TEC angemessen. Hierdurch entstehender sachgemäßer Mehraufwand geht zu Lasten des Auftraggebers.
2.2 Ist die Nichteinhaltung von Terminen auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die ausserhalb des Einflusses von S-TEC liegen, so verlängern sich die Liefertermine entsprechend.
2.3 S-TEC ist zur Lieferung von Systemen nur verpflichtet, nachdem eine verbindliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber über die Aufstellungsbedingungen am Aufstellungsort getroffen worden ist.
2.4 Der Auftraggeber hat im Falle des Lieferverzuges das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer
S-TEC gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn er diese Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung verbunden hat, daß er nach Ablauf der Frist die Annahme der Leistung ablehne. Wenn dem Auftraggeber wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschuldens von S-TEC entstanden ist, Schaden erwächst, so ist der Auftraggeber unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede Woche der Verspätung 1/2 v. H. maximal jedoch 5 v. H. vom Werte der verzögerten Lieferung oder Leistung.
2.5 S-TEC ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen zu erbringen.
2.6 S-TEC ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Dritte heranzuziehen.
3. Berechnung und Zahlung
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer und sind ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
3.2 Berechnungsgrundlage für die Rechnungsstellung ist die jeweils gültige S-TEC-Preisliste oder die im Angebot oder Leistungsverzeichnis festgelegten Preise. Zusätzliche Nebenleistungen werden nach vorheriger Abstimmung zu den Sätzen der S-TEC-Preislisten oder mangels solcher Preislisten zu den üblichen Sätzen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
3.3 Wird die Aufstellung der Systeme zum vorgesehenen Liefertermin aus Gründen, die S-TEC nicht zu vertreten hat, um mehr als einen Monat verzögert, so ist der Restkaufpreis einen Monat nach Versandbereitschaft fällig.
4. Gefahrenübergang
4.1 Die Gefahr geht mit Absendung der Ware auf den Käufer über. S-TEC versichert jedoch die Ware auf Kosten und im Namen des Auftraggebers gegen Transportschäden.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 S-TEC behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Auftraggeber kann an den gelieferten Produkten durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Jede Verarbeitung der von S-TEC gelieferten Produkte erfolgt für S-TEC. Bei Einbau in fremde Waren durch den Auftraggeber wird S-TEC Miteigentümer der neuentworfenen Geräte und Produkte im Verhältnis des Wertes ihrer Produkte zu den mitverwendeten fremden Waren.
5.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist
S-TEC zur Rücknahme der Produkte berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
5.3 Auf Verlangen von S-TEC ist der Auftraggeber verpflichtet, die Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern. Bei Zugriffen Dritter auf die Produkte hat der Auftraggeber S-TEC unverzüglich zu benachrichtigen. S-TEC hat das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte als S-TEC-Eigentum zu kennzeichnen.
6. Gewährleistung
6.1 S-TEC leistet Gewähr dafür, daß die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. S-TEC verpflichtet sich, fehlerhafte Produkte nach eigener Wahl zu reparieren oder auszutauschen.
6.2 S-TEC gewährleistet weiter, daß die Software mit den von S-TEC im Leistungsverzeichnis aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt, sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt wurde. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluß von Software-Fehlern nicht möglich. Die Verantwortung für die Auswahl der Software-Funktionen, die Nutzung, sowie die damit erzielten Ergebnisse trägt der Auftraggeber, sofern kein gesonderter Beratungsvertrag zwischen den Vertragspartnern vorliegt. S-TEC wird Software-Fehler, welche die vertragsmäßige Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen. Dies kann nach Wahl von S-TEC durch Lieferung einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers geschehen.
6.3 Der Auftraggeber hat das Recht, bei Fehlschlägen der Reparatur oder der Ersatzlieferung Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung bei Software zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Bei wesentlichen Fremderzeugnissen (Hard- und Software) beschränkt sich die Gewährleistung von S-TEC auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die ihr gegen die Lieferer der Fremderzeugnisse zustehen. Die eigene Gewährleistung von S-TEC - im Umfang der hier vorliegenden Bedingungen - kommt nur dann zum Zuge, wenn die Durchsetzung der abgetretenen Ansprüche endgültig gescheitert ist.
6.5 Ein Rücktrittsrecht aufgrund von Mängeln an der Hard- oder Software erfaßt nur dann den jeweils korrespondierenden Vertragsteil, wenn das Gesamtkonzept des Systems Gegenstand der schriftlichen Beratung des Auftraggebers durch S-TEC war und der Auftraggeber diesen korrespondierenden, mängelfreien Vertragsteil anderweitig nicht nutzen kann.
6.6 Der Auftraggeber gewährleistet S-TEC die zur etwaigen Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Auftraggeber diese, so ist S-TEC von der Gewährleistung befreit. Ein Gewährleistungsanspruch entfällt auch, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, daß der Auftraggeber oder ein Dritter die Produkte ohne Zustimmung von S-TEC verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder die Produkte nicht nach den S-TEC oder Herstellerrichtlinien installiert, betrieben und gepflegt worden sind.
7. Haftung von S-TEC im übrigen/Haftungsausschluß
7.1 Schadensersatzansprüche gegen S-TEC sind, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Gewährleistung, positive Vertragsverletzung, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, außervertragliche Haftung), insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder Leitender Angestellter von S-TEC und in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
8.1 S-TEC wird den Auftraggeber bei Verletzung von Schutzrechten (einschl. Urheberrechte) wegen des Gebrauchs von ihr hergestellter Hard- oder Software von Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen. S-TEC wird dem Auftraggeber weiterhin das Recht zum weiteren Gebrauch des S-TEC- Produktes verschaffen, soweit dies zu angemessenen Bedingungen möglich ist, oder nach eigener Wahl das Produkt ändern oder ersetzen, so daß das Produkt das Schutzrecht nicht mehr verletzt. S-TEC ist schließlich auch berechtigt, das Produkt gegen Rückerstattung des Kaufpreises/der Ver- gütung zurückzunehmen.
8.2 Die vorgenannten Verpflichtungen von S-TEC bestehen nur, falls der Auftraggeber S-TEC unverzüglich über gegen ihn gerichtete Ansprüche unterrichtet und S-TEC alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außer- gerichtlicher Regelungen selbst vorbehalten bleiben.
8.3 S-TEC haftet nicht, falls die Schutzrechtsverletzung dadurch verursacht wird, daß der Auftraggeber ein von S-TEC hergestelltes Produkt verändert oder nicht entsprechend den Richtlinien verwendet.
8.4 Für Fremderzeugnisse gilt Ziffer 6.4.
8.5 Diese Regelung zu Schutzrechtsverletzungen enthält vorbehaltlich von Ziffer 7.1 alle Verpflichtungen von S-TEC im Zusammenhang mit der Verletzung gewerblicher Schutzrechte.
9. Software
9.1 Die Nutzung der von S-TEC gelieferten Software setzt eine Einigung über die nachfolgenden Nutzungsbedingungen voraus. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber die entsprechende Geltung und Einbehaltung von Geschäfts- bedingungen der Software-Hersteller schriftlich zu bestätigen.
9.2 An S-TEC sowie Fremdsoftware und den jeweils dazugehörigen Dokumentationen und Ergänzungen wird dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch auf einem Computersystem (eine Installation) eingeräumt. Alle sonstigen Rechte (Eigentums- und Verwertungsrechte) an der Software und an den Dokumentationen verbleiben bei S-TEC bzw. den Software-Lieferanten. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, daß diese Software und Dokumentationen Dritten nicht ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von S-TEC zugänglich sind.
9.3 Kopien dürfen nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die obigen Bestimmungen in Ziffer 9.2 gelten entsprechend. Die Überlassung von Quellprogrammen ist nicht Vertragsgegenstand und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
10. Geheimhaltung
10.1 Jeder Vertragspartner wird über die Bestimmungen in Ziffer 9 hinaus alle vertraulichen Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners geheimhalten. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die anderweitig offenkundig geworden sind oder die S-TEC nachweislich schon vor Mitteilung durch den Auftraggeber bekannt waren.
11. Schlußbestimmungen
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt.
11.2 Gerichtsstand für die diesen Bedingungen zugrunde liegenden Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist bei Streitigkeiten Hamburg. S-TEC ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.


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