AGB der Firma S-TEC GmbH

1. Art und Umfang des Vertrages

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Lieferung von Hard- und Software sowie für die Nutzung der durch S-TEC gelieferten Software.
1.2 Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Vereinbarungen (Leistungsverzeichnis/Produktblatt) maßgebend. Bei Änderungen des Leistungsverzeichnisses/Produktblattes sowie bei anderen abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen – insbesondere auch bei widersprechenden Geschäftsbedingungen – ist eine schriftliche Zustimmung von S-TEC erforderlich.
1.3 Bei Beratungs- und Wartungsverträgen sind gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen.

2. Liefertermine/Ausführung des Vertrages
2.1 S-TEC ist an die von Ihr zugesandten Termine gebunden, sofern der Auftraggeber seine Leistungen und Mitwirkungspflichten nach den vertraglichen Vereinbarungen termingerecht erbringt. Gerät der Auftraggeber mit Leistungen oder Mitwirkungspflichten in Rückstand, so verlängert sich die Lieferfrist für S-TEC angemessen. Hierdurch entstehender sachgemäßer Mehraufwand geht zu Lasten des Auftraggebers.
2.2 Ist die Nichteinhaltung von Terminen auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die ausserhalb des Einflusses von S-TEC liegen, so verlängern sich die Liefertermine entsprechend.
2.3 S-TEC ist zur Lieferung von Systemen nur verpflichtet, nachdem eine verbindliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber über die Aufstellungsbedingungen am Aufstellungsort getroffen worden ist.
2.4 Der Auftraggeber hat im Falle des Lieferverzuges das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer S-TEC gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn er diese Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung verbunden hat, daß er nach Ablauf der Frist die Annahme der Leistung ablehne. Wenn dem Auftraggeber wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschuldens von S-TEC entstanden ist,Schaden erwächst, so ist der Auftraggeber unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede Woche der Verspätung 1/2 v. H. maximal jedoch 5 v. H. vom Werte der verzögerten Lieferung oder Leistung.
2.5 S-TEC ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen zu erbringen.
2.6 S-TEC ist berechtigt zur Erfüllung des Vertrages Dritte heranzuziehen.

3. Berechnung und Zahlung
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer und sind ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
3.2 Berechnungsgrundlage für die Rechnungsstellung ist die jeweils gültige S-TEC-Preisliste oder die im Angebot oder Leistungsverzeichnis festgelegten Preise. Zusätzliche Nebenleistungen werden nach vorheriger Abstimmung zu den Sätzen der S-TEC-Preislisten oder mangels solcher Preislisten zu den üblichen Sätzen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
3.3 Wird die Aufstellung der Systeme zum vorgesehenen Liefertermin aus Gründen, die S-TEC nicht zu vertreten hat, um mehr als einen Monat verzögert, so ist der Restkaufpreis einen Monat nach Versandbereitschaft fällig.

4. Gefahrenübergang
4.1 Die Gefahr geht mit Absendung der Ware auf den Käufer über. S-TEC versichert jedoch die Ware auf Kosten und im Namen des Auftraggebers gegen Transportschäden.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 S-TEC behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Auftraggeber kann an den gelieferten Produkten durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Jede Verarbeitung der von S-TEC gelieferten Produkte erfolgt für S-TEC. Bei Einbau in fremde Waren durch den Auftraggeber wird S-TEC Miteigentümer der neuentworfenen Geräte und Produkte im Verhältnis des Wertes ihrer Produkte zu den mitverwendeten fremden Waren.
5.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist S-TEC zur Rücknahme der Produkte berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
5.3 Auf Verlangen von S-TEC ist der Auftraggeber verpflichtet, die Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern. Bei Zugriffen Dritter auf die Produkte hat der Auftraggeber S-TEC unverzüglich zu benachrichtigen. S-TEC hat das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte als S-TEC-Eigentum zu kennzeichnen.

6. Gewährleistung
6.1 S-TEC leistet Gewähr dafür, daß die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. S-TEC verpflichtet sich, fehlerhafte Produkte nach eigener Wahl zu reparieren oder auszutauschen.
6.2 S-TEC gewährleistet weiter, daß die Software mit den von S-TEC im Leistungsverzeichnis aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt, sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt wurde. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluß von Software-Fehlern nicht möglich. Die Verantwortung für die Auswahl der Software-Funktionen, die Nutzung, sowie die damit erzielten Ergebnisse trägt der Auftraggeber, sofern kein gesonderter Beratungsvertrag zwischen den Vertragspartnern vorliegt. S-TEC wird Software-Fehler, welche die vertragsmäßige Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen. Dies kann nach Wahl von S-TEC durch Lieferung einer verbesserten

Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers geschehen.
6.3 Der Auftraggeber hat das Recht, bei Fehlschlägen der Reparatur oder der Ersatzlieferung Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung bei Software zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Bei wesentlichen Fremderzeugnissen (Hard- und Software) beschränkt sich die Gewährleistung von S-TEC auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die ihr gegen die Lieferer der Fremderzeugnisse zustehen. Die eigene Gewährleistung von S-TEC – im Umfang der hier vorliegenden Bedingungen – kommt nur dann zum Zuge, wenn die Durchsetzung der abgetretenen Ansprüche endgültig gescheitert ist.
6.5 Ein Rücktrittsrecht aufgrund von Mängeln an der Hard- oder Software erfaßt nur dann den jeweils korrespondierenden Vertragsteil, wenn das Gesamtkonzept des Systems Gegenstand der schriftlichen Beratung des Auftraggebers durch S-TEC war und der Auftraggeber diesen korrespondierenden, mängelfreien Vertragsteil anderweitig nicht nutzen kann.
6.6 Der Auftraggeber gewährleistet S-TEC die zur etwaigen Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Auftraggeber diese, so ist S-TEC von der Gewährleistung befreit. Ein Gewährleistungsanspruch entfällt auch, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, daß der Auftraggeber oder ein Dritter die Produkte ohne Zustimmung von S-TEC verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder die Produkte nicht nach den S-TEC oder Herstellerrichtlinien installiert, betrieben und gepflegt worden sind.

7. Haftung von S-TEC im übrigen/Haftungsausschluß
7.1 Schadensersatzansprüche gegen S-TEC sind, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Gewährleistung, positive Vertragsverletzung, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, außervertragliche Haftung), insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder Leitender Angestellter von S-TEC und in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, abzusichern.

8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
8.1 S-TEC wird den Auftraggeber bei Verletzung von Schutzrechten (einschl. Urheberrechte) wegen des Gebrauchs von ihr hergestellter Hard- oder Software von Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen. S-TEC wird dem Auftraggeber weiterhin das Recht zum weiteren Gebrauch des S-TEC-Produktes verschaffen, soweit dies zu angemessenen Bedingungen möglich ist, oder nach eigener Wahl das Produkt ändern oder ersetzen, so daß das Produkt das Schutzrecht nicht mehr verletzt. S-TEC ist schließlich auch berechtigt, das Produkt gegen Rückerstattung des Kaufpreises/der Vergütung zurückzunehmen.
8.2 Die vorgenannten Verpflichtungen von S-TEC bestehen nur, falls der Auftraggeber S-TEC unverzüglich über gegen ihn gerichtete Ansprüche unterrichtet und S-TEC alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen selbst vorbehalten bleiben.
8.3 S-TEC haftet nicht, falls die Schutzrechtsverletzung dadurch verursacht wird, daß der Auftraggeber ein von S-TEC hergestelltes Produkt verändert oder nicht entsprechend den Richtlinien verwendet.
8.4 Für Fremderzeugnisse gilt Ziffer 6.4.8.5 Diese Regelung zu Schutzrechtsverletzungen enthält vorbehaltlich von Ziffer 7.1 alle Verpflichtungen von S-TEC im Zusammenhang mit der Verletzung gewerblicher Schutzrechte.

9. Software
9.1 Die Nutzung der von S-TEC gelieferten Software setzt eine Einigung über die nachfolgenden Nutzungsbedingungen voraus. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber die entsprechende Geltung und Einbehaltung von Geschäftsbedingungen der Software-Hersteller schriftlich zu bestätigen.
9.2 An S-TEC sowie Fremdsoftware und den jeweils dazugehörigen Dokumentationen und Ergänzungen wird dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch auf einem Computersystem (eine Installation) eingeräumt. Alle sonstigen Rechte (Eigentums- und Verwertungsrechte) an der Software und an den Dokumentationen verbleiben bei S-TEC bzw. den Software-Lieferanten. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, daß diese Software und Dokumentationen Dritten nicht ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von S-TEC zugänglich sind.
9.3 Kopien dürfen nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die obigen Bestimmungen in Ziffer 9.2 gelten entsprechend. Die Überlassung von Quellprogrammen ist nicht Vertragsgegenstand und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

10. Geheimhaltung
10.1 Jeder Vertragspartner wird über die Bestimmungen in Ziffer 9 hinaus alle vertraulichen Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners geheimhalten. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die anderweitig offenkundig geworden sind oder die S-TEC nachweislich schon vor Mitteilung durch den Auftraggeber bekannt waren.

11. Schlußbestimmungen
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt.

11.2 Gerichtsstand für die diesen Bedingungen zugrunde liegenden Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist bei Streitigkeiten Hamburg. S-TEC ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (S-Tec GmbH, Kampweg 1, 21035 Hamburg, Tel.: +49402418960, Fax: +494073931171, E-Mail: info@scanmedia.net) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An
   S-Tec GmbH
   Kampweg 1
   21035 Hamburg

   Fax: +494073931171
   E-Mail: info@scanmedia.net

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum